Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von DJ FireCAT Oliver Oertel für die Erbringung von DJ-Dienstleistungen (Stand 01.09.2024)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen DJ FireCAT Oliver Oertel, Käthe-Kollwitz-Platz 3, 01109 Dresden (nachfolgend DJ) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend Veranstalter) hinsichtlich der Erbringung von DJ-Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nicht anerkannt, es sei denn, der DJ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die AGB gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Leistungsbeschreibung
Der DJ erbringt Dienstleistungen im Rahmen der musikalischen Unterhaltung bei Veranstaltungen.
Die Musikauswahl erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Veranstalters sowie der Gästewünsche, soweit dies den Rahmen des vereinbarten Musikstils nicht sprengt.
Der DJ stellt bei Bedarf technische Ausstattung bereit, die im Vorfeld vereinbart wurde.
Auf Wunsch des Veranstalters können vorab Playlists erstellt und abgestimmt werden, um den musikalischen Ablauf zu optimieren.
Der DJ sichert zu, rechtzeitig zur Veranstaltung zu erscheinen und ausreichende Vorbereitungszeit für Aufbau und Soundcheck einzuplanen.
Der DJ ist berechtigt, bei technischen Problemen eine zumutbare Ersatzlösung zu nutzen, um den Veranstaltungsablauf zu gewährleisten.
§3 Verpflichtungen des Veranstalters
Der Veranstalter stellt dem DJ die notwendigen Rahmenbedingungen bereit, darunter:
• Zugang zur Veranstaltungsörtlichkeit ab einer vereinbarten Uhrzeit sowie zum Abbau nach Abschluss der Veranstaltung.
• Bereitstellung von Stromanschlüssen und gegebenenfalls Internetzugang.
• Ausreichend Platz sowie Mobiliar (z.B. Tisch, Stuhl) für den Aufbau des DJ-Equipments.
• Ausreichenden Wetterschutz bei Outdoor-Veranstaltungen.
Der Veranstalter stellt sicher, dass der Veranstaltungsort den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Brandschutz, Sicherheit und Lärmbegrenzung entspricht.
Der Veranstalter sichert die freie Zufahrt zum Veranstaltungsort für das Ein- und Ausladen des Equipments sowie einen PKW-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes zu.
Der Veranstalter ist verpflichtet, alle notwendigen behördlichen Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen.
Der Veranstalter haftet dafür, dass keine technischen Geräte des DJs ohne dessen ausdrückliche Zustimmung genutzt oder manipuliert werden.
Der Veranstalter übernimmt die Zahlung der vereinbarten Vergütung gemäß den im Vertrag festgelegten Konditionen.
Der Veranstalter ist für die Abwicklung aller gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten, wie z. B. GEMA-Gebühren für nicht-private Veranstaltungen, verantwortlich.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung des DJs wird im Vorfeld schriftlich festgelegt und beinhaltet gegebenenfalls eine Anzahlung.
Die Restzahlung erfolgt spätestens am Veranstaltungstag oder innerhalb eines zuvor vereinbarten Zeitraums.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Im Falle von Zahlungsverzug ist der DJ berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen.
Der DJ ist berechtigt, den Einsatz zu verweigern, falls die vereinbarte Vergütung nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
§5 Stornierung und Ausfall
Bei einer Stornierung durch den Veranstalter gelten folgende Bedingungen:
• Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 25% der vereinbarten Vergütung
• Weniger als 30 Tage bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Vergütung
• Weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Vergütung.
Kann der DJ die Leistung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder anderer unvorhergesehener Umstände nicht erbringen, wird er sich bemühen, einen Ersatz-DJ zu organisieren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Sollte der DJ durch unvorhergesehene technische Probleme seine Leistung nicht erbringen können, wird der Veranstalter unverzüglich informiert. In diesem Fall wird eine angemessene Reduktion der Vergütung vereinbart.
Ist der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen, etc.) an der Erbringung der Leistung gehindert, hat der Veranstalter kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
§6 Haftung
Der DJ haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Der Veranstalter haftet für Schäden an der technischen Ausstattung des DJs, die durch unsachgemäße Nutzung durch den Veranstalter oder dessen Gäste entstehen.
Der Veranstalter stellt den DJ von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Gesetzesverstößen des Veranstalters entstehen.
Bei Lärmbeschwerden oder behördlichen Eingriffen trägt der Veranstalter die Verantwortung, sofern diese nicht durch den DJ verschuldet sind.
§7 Datenschutz und Rechte
Der DJ behandelt alle personenbezogenen Daten des Veranstalters vertraulich und im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Die kommerzielle Verwertung von Fotos oder Videos, auf denen der DJ zu sehen ist, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des DJs.
Der DJ behält das Urheberrecht an eigenen Aufnahmen, Playlists und Arrangements, die im Rahmen der Veranstaltung erstellt wurden.
Aufnahmen der Veranstaltung, die die Musikwiedergabe des DJs betreffen, dürfen nur mit dessen Genehmigung kommerziell verwendet werden.
§8 Zusatzvereinbarungen
Sollte der Veranstalter Sonderwünsche wie bestimmte Kleidervorschriften, Mottos oder technische Anforderungen haben, sind diese spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
Der DJ behält sich vor, bei äußeren Einflüssen wie Wetterbedingungen oder unvorhergesehenen Änderungen im Veranstaltungsablauf angemessene Anpassungen vorzunehmen.
Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen.
Der DJ ist berechtigt, einen Assistenten oder technischen Helfer zur Veranstaltung mitzubringen, sofern dies für den reibungslosen Ablauf erforderlich ist.
§9 Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz des DJs.